Infos & Service

Unsere zentralen Zustiegsstellen

Grundsätzlich können Sie bei folgenden Hauptstellen zusteigen:

Aachen – Wilmersdorfer Str. 5 am Reisebüro

Düren – Bahnhof Busstieg D

Des Weiteren nehmen wir Ihre Zustiegswünsche auf und versuchen, diese nach Möglichkeit
auch zu berücksichtigen. Allerdings sind Zustiegswünsche KEINE verbindlichen Zusagen
unsererseits und stellen KEIN Leistungsmerkmal dar.

Bei TAGESFAHRTEN können Sie an einem der Haltestellen zusteigen, welche in dem jeweils gültigen Zustiegsplan angeboten werden (siehe unser Angebot ). Im Hinblick auf Lenk- und Ruhezeiten unseres Fahrpersonals bitten wir um Ihr Verständnis.

Kostenlos stornieren

Es gilt ein kostenloses Stornorecht bis 30 Tage vor Reisebeginn auf alle ETS-Reisen veranstalteten Reisen. Ausnahmen sind Reisen mit Arrangements (Konzertkarten, Flugtickets, …).

Bei Stornierungen von weniger als 30 Tagen gelten die Stornobedingungen lt. unseren AGB.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die ETS – Reisen Supplitt GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die ETS Reisen Supplitt GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktritts-Gebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Corona Bestimmungen

Seit dem 03. April 2022 wird die 3G-Regel empfohlen. Dies bedeutet für alle Gäste da Sie vollständig geimpft und/oder genesen sind oder getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter 24 Stunden) sein. Dies ermöglicht zudem in einigen Reiseländern auch Reiseerleichterungen und bringt teilweise wieder ein Stück Normalität zurück. Bitte führen Sie die entsprechenden Nachweise die ganze Reise über mit sich.

In Deutschland und im europäischen Ausland ändern sich die Regeln unter Umständen recht kurzfristig. Unser Personal wird Sie daher bei Fahrtantritt über die dann zu beachtenden Besonderheiten informieren.

Für ungeimpfte Gäste gilt nach wie vor Testpflicht bei Einreise nach Frankreich, Italien, Spanien, Luxemburg, Österreich.

Museen und andere Einrichtungen können aber über ihr Hausrechtweiterhin die Benutzung einer Maske vorschreiben.

Unser Personal ist vollständig geimpft. 

Mindestteilnehmerzahl

  • Bei mehrtägigen Reisen
  • Wir garantieren die Durchführung unserer Reisen bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen bis 4 Wochen vor Reisebeginn, es sei denn, es ist eine abweichende Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich in der Reisebeschreibung angegeben.
  • Bei Tagesfahrten
  • Wir garantieren die Durchführung unserer Tagesfahrten bei Erreichen der Mindesteilnehmerzahl von 25 Personen bis 7 Tage vor Reisebeginn, es sei denn, es ist eine abweichende Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich in der Reisebeschreibung angegeben.
  • Sollte die Mindestteilnehmerzahl bei den mehrtägigen Reisen als auch bei den Tagesfahrten nicht erreicht werden, behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise/die Tagesfahrt unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen (siehe AGB) abzusagen.

Programmänderungen

  • Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. In seltenen Fällen kommt es vor, dass Wetter und Öffnungszeiten einen neuen Programmablauf erfordern. Deshalb müssen wir uns bei all unseren Reisen Programmänderungen bei gleichem Leistungsumfang vorbehalten. Abhängig von geltenden behördlichen Auflagen ist es zudem möglich, dass ausgeschriebene und gebuchte Leistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden können. Programmänderungen und Abweichungen aufgrund einer pandemischen Situation behalten wir uns daher ausdrücklich vor und bitten Sie um Verständnis.

Eintrittsgelder & Ausflüge

  • Bei vielen unserer Reisen sind die Eintrittsgelder und Ausflüge im Reisepreis enthalten. Um unseren Gästen jedoch eine gewisse Flexibilität anbieten zu können, sind bei einigen Reisen nicht alle Eintrittsgelder bzw. Ausflüge inkludiert. Daher gilt: Eintrittsgelder und Kosten für Ausflüge sind nur dann im Reisepreis enthalten, wenn diese explizit in den Leistungen aufgeführt sind.
  • Für Ausflugsfahrten, die vor Ort gegen Aufpreis angeboten werden, ist in der Regel eine Mindestbeteiligung von mind. 15 Personen erforderlich. Achten Sie bitte auf die Angaben bei der jeweiligen Reiseausschreibung.