1 Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung führen Sie mit ETS-REISEN GMBH den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax oder E-Mail, bei uns direkt vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande und wird Ihnen mit der Reisebestätigung als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt (z. B. per E-Mail, Papierform: nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).
2 Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist der Reisepreises fällig und zu zahlen. Spätenstens bis 5 Tage vor Abreise, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, und insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann.
3 Leistungen
Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu der betreffenden Reise und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.
4 Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen
ETS – REISEN GmbH behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail/Post) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 10 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 10. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
ETS-REISEN GmbH kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach pos. 4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Ets-Reisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
Nach dem Ablauf einer von Ets-Reisen nach 4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
Tritt der Kunde nach pos. 4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Ets-Reisen infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Ets-Reisen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ets-Reisen. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde zurück, so verliert Ets-Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat Ets-Reisen folgende Entschädigungspauschalen bestimmt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Ets-Reisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen richten und in Prozent des Reisepreises, orientiert am Zeitpunkt des Kunden, wie folgt lauten:
– bis 30. Tag vor Reiseantritt: Kostenfrei
– bis 14. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
– ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
– ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
– 1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart, sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß den vorgenannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail/Post) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Ets-Reisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Ets-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Ets-Reisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Gast einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
6 Rücktritt von Ets-Reisen GmbH
Ets-Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die MTZ in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung im Prospekt) ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ets-Reisen hat den Rücktritt bis spätestens 8 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. Ets-Reisen kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert ist. In diesem Fall hat Ets-Reisen den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.
Sofern Ets-Reisen nach einen Rücktritt erklärt, so verliert Ets-Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen des Kunden diesem unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurückzuerstatten.
7 Kündigung von Ets-Reisen
Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Fahrpersonal nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Ets-Reisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Ets-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8 Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei der in der Reisebestätigung genannten Stelle bzw. der örtlichen Reiseleitung von Ets-Reisen oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige und konnte Ets-Reisen infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Ets-Reisen den Reisemangel zu beseitigen. Ets-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ets-Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Ets-Reisen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Ets-Reisen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Ets-Reisen innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Ets-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Ets-Reisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Ets-Reisen auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten. Ets-Reisen ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen Ets-Reisen zur Last.
9 Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Ets-Reisen gegenüber dem Kunden für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
10 Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Ets-Reisen informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Ets-Reisen hat seine vorvertraglichen Informationspflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Ets-Reisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Ets-Reisen nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
11 Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und im Datenschutzhinweis. Ets-Reisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Mit einer Nachricht an ets-reisen@mail.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
12 Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Gast unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Ets-Reisen nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Veranstalter
ETS-REISEN Euro Touristik Supplitt GmbH, Düren